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Hier findet ihr allgemeine Infos zum Wohnheim (Anlage1)
Wichtige Informationen zur Übernahme und Rückgabe des Wohnraumes
- Die Übergabe der Zimmer und Wohnungen kann werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erfolgen. Eine Übergabe an Sonn- und Feiertagen ist leider nicht möglich. Der Termin für eine Übergabe muss ca. 10 Tage vor der Rückgabe der Zimmer oder Wohnungen erfolgen.
- Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt, mängelfrei und in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Schäden müssen im Vorfeld beseitigt und ggf. Malerarbeiten vor der Rückgabe erledigt werden. Dazu gehört auch die mängelfreie Rückgabe der Gemeinschaftsräume, wie z.B. Küche, Bad, Flur, Gästetoilette, Waschmaschinenraum, etc. Der Mieter muss selbstständig mit dem Mitbewohner vereinbaren, dass die wöchentlichen Reinigungen, bzw. die gemeinschaftliche Beseitigung von Mängeln vor dem Rückgabetermin erfolgt.
Zur Info: Jeder Mieter hat zusätzlich zu den ausgewiesenen Quadratmetern des Zimmers auch einen Anteil an den Gemeinschaftsräumen in der Wohnung (§1 Mietvertrag). Damit ist jeder Mieter auch anteilig für den Zustand der Gemeinschaftsräume verantwortlich. Daher sollten alle Bewohner auf eine ordnungsgemäße Nutzung und einen schonenden Umgang mit dem Wohnraum und der Ausstattung achten.
- Das Rauchen in den Wohngemeinschaften ist nicht erlaubt. Sollte dennoch geraucht werden, sind die Bewohner dafür verantwortlich die Zimmer und Gemeinschaftsräume in einem mängelfreien Zustand zu übergeben. Damit können auch Malerarbeiten und professionelle Reinigungen von (Teppich-)Böden verbunden sein. Das Versprühen von Deo oder Raumsprays ist nicht ausreichend.
- Alle Bewohner sind verpflichtet Schäden und Mängel im Haus und in den Wohnungen zeitnah und schriftlich zu melden. Sollte eine Meldung nicht erfolgen, kann der Vermieter einen Schaden oder Mangel keiner bestimmten Person zuordnen und muss daher die Gemeinschaft in einer Wohnung verantwortlich machen. Bitte bedenken Sie, dass nicht der Vermieter der Verursacher von Schäden und Mängeln in den Wohnungen ist.
- Die Rückzahlung der Kaution wird, wenn alle, o.g. Regeln befolgt wurden, innerhalb von 8-12 Wochen überwiesen. Da es sich um Wohngemeinschaften handelt und nicht um eine Einzelwohnung, können versteckte Mängel, Probleme mit Reinigungsplänen, etc. auftreten, die mit der Gemeinschaft geklärt werden müssen. Die gesetzliche Frist von 6 Monaten wird im Normalfall nicht ausgeschöpft.
- Alle Bewohner des „freundlichen Wohnheims“ haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss mit einer originalen Unterschrift dem Vermieter zugehen. Damit ist eine Kündigung per Mail nicht möglich und kann nur für eine vorherige Ankündigung genutzt werden. Da es sich bei einer Kündigung um eine, sog. einseitige Willenserklärung handelt, ist der Vermieter nicht verpflichtet diese, schriftlich oder mündlich, zu bestätigen. Die Dokumentationspflicht liegt damit beim Mieter. (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein; Einschreiben Einwurf; Übersendung oder Übergabe der Kündigung in 2-facher Ausführung für eine Unterschrift des Vermieters auf einer der Kündigungen, ohne Versand per Post)
- Alle geschlossenen Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Diese Laufzeit kann nur verkürzt werden, wenn der Mieter ein Abbruch des Studiums, z.B. durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachweisen kann. Mit dem Datum der Exmatrikulations-bescheinigung kann dann die gesetzliche, 3-monatige Kündigungsfrist beginnen. Auch können Verträge aufgehoben werden, wenn ein Nachmieter gefunden wird, der ebenfalls für mindestens 12 Monate einen neuen Vertrag abschließt. Da diese Regelung mit erheblichem Aufwand, für die Erstellung der Neu- und Aufhebungsverträge und Anfertigung und Vollzug der Übergaben, verbunden ist, behält sich „das freundliche wohnheim“ eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro + 12,50 Euro Dokumenten- und Druckpauschale vor. Die Pflichten für eine ordentliche und mangelfreie Übergabe des Zimmers und der Gemeinschaftsräume bleiben bestehen.
Allgemeine Informationen
- Eine normale Abnutzung in Eingangsbereichen einer Wohngemeinschaft oder der Gemeinschaftsräume ist der Vermieter verpflichtet zu akzeptieren. Löcher, Dellen, Kratzer und Risse in Bodenbelägen, die durch den Lack in das Holz reichen und ggf. das Splittern des Holzes nach sich ziehen, sind keine normale Abnutzung. Zum Beispiel ist das Verschieben von Regalen auf Holzdielen oder Laminat, gefolgt von Kratzer und Dellen keine Abnutzung, sondern ein Schaden. Bei einer normalen Abnutzung ist dann die Rede, wenn sich Spuren einer täglichen Nutzung abzeichnen. (Darunter ist nicht das Begehen des Dielen- oder Laminatbodens mit schweren Wanderschuhen, ggf. mit Steinen im Profil gemeint.) Vertraglich sind Sie zu einer schonenden Nutzung verpflichtet (§ 7.1 Mietvertrag). Um Schäden zu vermeiden, kann daher das Ausziehen der Schuhe im Eingangsbereich und eine wöchentliche Reinigung hilfreich sein.
- Achtung – Sehr wichtig! Bei der Benutzung von Bürostühlen mit Rollen oder Schreibtischstühlen mit schmalen Stuhlbeinen, müssen sowohl bei Dielenboden als auch bei Laminat zwingend Schreibtischunterlagen, für eine schonende Nutzung, verlegt werden. Die Nutzung solcher Stühle stellen den Tatbestand einer „unsachgemäßen Nutzung“ der Sache dar und machen den Mieter schadenersatzpflichtig beim Zustandekommen eines Schadens/Mangels. Dies wurde vom Landgericht Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 bestätigt. Daher ist die Nutzung von Schreibtischunterlagen obligatorisch und vermeiden im Vorfeld Schäden und Streitigkeiten beim Auszug.
- Bitte beachten Sie auch, dass alle Schäden und Mängel, die durch Gäste der Bewohner (Familie, Freunde, Lerngruppen, Partys, etc.) verursacht werden, durch die Bewohner einer Wohngemeinschaft beseitigt werden müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht der Vermieter diese Schäden verursacht hat und somit nicht für die Instandsetzung aufkommt. Daher ist es immer sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu haben, bzw. den Verursacher im Rahmen einer solchen Versicherung zur Instandsetzung zu verpflichten. Haftpflichtversicherungen für Studierende sind schon für unter 100,00 Euro pro Jahr verfügbar. Es ist auch zu prüfen, ob eine Mitversicherung bei den Eltern noch möglich ist.
- Einige Objekte verfügen über einen Garten mit Feuerstelle, bzw. Sitzmöglichkeiten. Diese werden regelmäßig für Grillabende und geselligem Zusammensein genutzt. Dies ist möglich und erlaubt. Allerdings bitte ich zu beachten, dass Bewohner und Nachbaren nicht, von z.B. lauter Musik oder starker Rauchentwicklung gestört werden. Ebenfalls müssen die Außenbereiche schonend behandelt und sämtlicher Müll entsorgt und Hinterlassenschaften bereinigt werden. Gleiches gilt auch für Kellerräume und/oder Fahrradräume. Das Lagern von Möbeln oder anderen Gegenständen ist aus Platzgründen untersagt.
- Die Nutzung des Gartens und Innenhofes (wenn ein solcher vorhanden ist) ist im Rahmen der Vereinbarungen im Mietvertrag möglich. (siehe Abs. 4) Eine Garten-/Hofmitbenutzung berechtigt allerdings keinen Bewohner Anpflanzungen oder „Aufbauten“ zu platzieren, wie z.B. Kinderschaukeln, Gewächshäuser, Obstbäume, etc., ohne vorherige Absprache und Genehmigung des Eigentümer oder Verwalters einzuholen. Auch dürfe Pflanzen nicht direkt an oder zu nahe an den Hauswänden gepflanzt werden.
- Bei einer Wohngemeinschaft ist immer die „Gemeinschaft“ im Vordergrund. Wir bitten Sie daher zu berücksichtigen, dass jeder Bewohner die gleichen Rechte und Pflichten hat. Damit ist auch die Einhaltung, der vertraglich vereinbarten Hausordnung und damit, z.B. der Nachtruhe, notwendig.
Bitte halten Sie es mit Immanuel Kant: “Die Freiheit eines jeden beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört.“
Wichtige Informationen für die Müllentsorgung
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- Seit dem Oktober 2020 wird Papier und Pappe nur noch abgeholt, wenn sich diese in den Tonnen befindet. Die Kartonagen oder andere Stoffe aus Papier werden nicht mehr entsorgt, wenn sich diese neben oder auf den Tonnen befindet. Daher sind die Bewohner verpflichtet die Tonnen zu füllen und ggf. Papier und Pappe in den Wohnungen, bis zum nächsten Abholtermin, zu sammeln. Das Gleiche gilt auch für alle anderen (Müll-)Fraktionen. Ausgenommen ist die gelbe Tonne. Hier können Sie die speziellen (reißfeste) durchsichtigen Säcke nutzen und bei der Leerung neben die Tonnen (auf der Straße) platzieren. Achtung: Undurchsichtige Säcke, neben den gelben Tonnen, werden nicht entsorgt.
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- Sollten Sie große Pakete und Warenlieferungen (Möbel, Großbildfernseher, etc.) erhalten, können die Kartonagen nicht in den Papiertonnen im Haus entsorgt werden. Die Bewohner sind daher verpflichtet eine andere Entsorgungsmöglichkeit, z.B. Wertstoffhöfe zu finden. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur eine Umverpackung einer großen Warenlieferung die gesamte Kapazität der Tonnen ausschöpft und den anderen Bewohnern im Haus damit die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung verwehrt. Bitte informieren Sie sich, wo Papier und Kartonagen von Großlieferungen kostenlos entsorgt werden können.
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- Bitte achten Sie auch auf das ordnungsgemäße Trennen des Mülls. Dies ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch Sollten Tonnen wegen einer fehlerhaften Befüllung nicht abgeholt werden, müssen diese kostenpflichtig entsorgt werden. Dies sind zusätzliche Kosten, die durch die Nebenkosten der Bewohner bezahlt werden. Eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist in diesen Fällen möglich.
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- Alle Bewohner werden gebeten eine volle Tonne nicht zusätzlich zu befüllen, so dass bei der Bereitstellung sämtliche Abfälle im Hausflur oder auf der Straße landen. Eine Verdichtung des Mülls durch das Hineindrücken kann helfen. Sollte eine Tonne allerdings voll sein, werden Sie gebeten den Müll zu lagern, bis die Tonnen geleert werden. Eine zusätzliche Reinigung durch einen Hausmeisterservice wird Mehrkosten verursachen, die mit den Nebenkosten und damit von den Bewohnern bezahlt werden. Eine Anpassung der Nebenkosten ist auch in diesen Fällen möglich.
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- Jede Wohnung und Wohngemeinschaft kann kostenlos bis zu 2x Sperrmüll im Jahr Eine Terminvergabe zur Abholung kann allerdings bis zu 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass erst am Vorabend der Abholung der Sperrmüll offiziell vor dem Haus (nicht an der Hauswand) abzustellen ist. Ebenfalls darf nur Sperrmüll bereitgestellt werden. (kein sog. Nass-, Rest- oder Plastikmüll) Sollten bestimmte Gegenstände oder Säcke nicht entsorgt werden, so ist der Besteller des Sperrmülls für die Beseitigung verantwortlich. Der übriggebliebene Müll kann nicht in den Tonnen des Hauses entsorgt werden. Bitte informieren Sie sich, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören und abgeholt werden. Weitere Infos und die Bestellung von Terminen unter: (https://www.abfall-eglz.de/; Stand: 05.03.2021).
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Wichtige Informationen zum richtigen Lüften
Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung und ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter.
In vielen Fällen sind solche Schäden allerdings selbst verursacht, weil zu wenig geheizt und zu wenig oder falsch gelüftet wird.
So können Sie Feuchtigkeitsschäden vorbeugen:
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- Auch im Herbst und Frühjahr sollten bei Anwesenheit folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
- Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
- Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.
- Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das so genannte Überschlagenlassen des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das heißt feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
- Richtig lüften bedeutet auch, die Fenster kurzzeitig – 5 Minuten reichen oft schon aus – ganz öffnen. Dies nennt man Stoßlüften. Die Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
- Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
- Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
- Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
- Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
- Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Auch abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
- Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
- Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
- Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften. Schließen der Zimmertüren verhindert, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
- Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
- Nach dem Bügeln lüften.
- Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
- Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
- Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich das Lüften tagsüber nicht möglich, aber auch nicht nötig. Hier reicht es, morgens und abends richtig zu lüften. Kein Fenster gekippt lassen.
- Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
- Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.
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Quelle: Immobilienscout 24 und Mieterbund
Wichtige Informationen zum richtigen Reinigen
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- Laut Vertrag sind Sie zu einer ordnungsgemäßen, wöchentlichen Reinigung (§7 Mietvertrag) Natürlich kann dies nicht vom Vermieter kontrolliert werden. Allerdings müssen alle Bewohner, gemeinschaftlich für entstandene Schäden, durch unsachgemäße oder nicht eingehaltene Reinigungszyklen, haften. Gerade in den Eingangsbereichen, in denen sich Schmutz und kleine Steinchen sammeln, können so schnell Kratzer und Löcher in den Bodenbelägen entstehen. Laut Mietvertrag sind alle Bewohner zu einem schonenden Umgang mit der „Mietsache“ verpflichtet. (§7.1 Mietvertrag)
- Die Anschaffung von geeignetem Verbrauchsmaterialien wie, z.B. Reinigungs- und Waschmittel (Boden-, Bad- und Glasreiniger, etc.), Reinigungsutensilien (Lappen, Schwämme, etc.) sind daher auf die zu reinigenden Bereiche abzustimmen. Besonders in Küchen und Badezimmern ist darauf zu achten, dass nicht zu ätzende oder scharfe Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, da sonst die Chromteile (Mischbatterien an Badewannen und Waschbecken) anlaufen könnten und, nicht entfernbare, Flecken erzeugen.
- Besonders oft gibt es Probleme in Badezimmern und Küchen. Die Badewannen/Duschtassen und/oder Waschbecken haben eine Beschichtung, um die Reinigung zu erleichtern und das Festsetzen von Schmutz zu vermeiden. Häufig wird der Reinigungsturnus nicht eingehalten und im Anschluss mit Topfreinigern oder sogar Metallschwämmen versucht die Rückstände zu beseitigen. Damit werden allerdings die Oberflächen zerkratzt und somit das Fremdeigentum beschädigt. Eine direkte Folge ist, dass Oberflächen immer schneller verschmutzen, da der Dreck, in den Kratzern der Oberflächen, besser halt finden. Eine weitere Folge ist, dass nach einer bestimmten Zeit der Schmutz kaum noch zu entfernen ist. In extremen Fällen kann dies ein Mangel darstellen und zum Tausch der Badewanne/Duschtasse/Waschbecken führen. Die Kosten für solche Leistungen müssen der Gemeinschaft (Verursacherprinzip) in Rechnung gestellt werden. Daher ist die wöchentliche Reinigung obligatorisch und erspart allen Beteiligten Ärger.
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- Das Führen eines Putzplanes ist ebenfalls sinnvoll und notwendig. Der Vermieter kann sonst nicht kontrollieren oder bei Übergaben dokumentieren, wie und ob eine Reinigung durchgeführt wurde. Ebenfalls ist es im eigenen Interesse der Bewohner, die ordentliche Durchführung der Reinigungen zu kontrollieren und bei Problemen, zeitnah, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Da der Vermieter nicht der Verursacher von Schäden ist, die durch eine unsachgemäße oder Nichtdurchführung entstehen, und der Bewohner auch immer anteilig die Gemeinschaftsräume mietet, können Schäden keinem direkten Verursacher zugeordnet werden. Aus diesem Grund ist die Gemeinschaft haftbar.
- Die Bewohner haben sich bewusst für eine Wohngemeinschaft entschieden. Daraus resultieren auch Rechte und Pflichten. Ein Ausschluss von vertraglich vereinbarten Gemeinschaftsräumen kann nicht geltend gemacht werden. Damit sind alle Bewohner zur Reinigung und dem schonenden Umgang mit dem gemieteten Fremdeigentum verpflichtet.
- Zu einem schonenden Umgang mit dem Fremdeigentum gehören natürlich auch der Herd/Ofen, sowie der Kühlschrank. In der Vergangenheit ist es häufig zu einem unsachgemäßen Umgang mit Herd und/oder Ofen gekommen, der Schäden verursachte. Diese Schäden müssen von der Gemeinschaft beseitigt werden.
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Zu den häufigsten Problemen kommt es durch überkochendes Wasser, dass in Bauteile eindringen und Schäden verursachen kann. Auch überkochende und spritzende Speisereste bei der Zubereitung können ein Problem darstellen, wenn diese nicht umgehend gereinigt werden. So brennen sich Essensreste bei hohen Temperaturen in den Herd ein und werden oft mit scharfen Reinigern und Topf- oder Metallschwämmen gereinigt. Dies verursacht, wie auch bei den Bädern, Kratzer und eine Beschädigung der Oberflächen, das eine nachfolgende Reinigung erschwert und ggf. zu Rostbildung führen kann. Auch bei den Kühlschränken mit Gefrierfächern kommt es häufig, durch eine Vernachlässigung der Enteisung, zu Schäden. Die Folge ist das Herausbrechen der Gefrierfachtüren, durch das überstehende Eis. Diese unsachgemäße Nutzung stellt keinen Mangel dar, der durch den Vermieter zu beseitigen ist. Die Gemeinschaft ist für einen schonenden Umgang verantwortlich. Bei Schäden können auch hier keine Ausschlusskriterien geltend gemacht werden, da auch die Ausstattung von Bädern und Küchen, anteilig durch die Gemeinschaftsflächen, vertraglich vereinbart wurde.
Nachhaltigkeit und ökologisches Verhalten
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- Das Objekt wurde im Rahmen des Programmes „Effizienzhaus Denkmal“ Damit wurden ökologische Standards berücksichtigt. Zu den effizienten „Wohnungsstationen“, die zur Beheizung der Wohnung und dem Erwärmen des Trinkwassers verbaut wurden, kommen auch Solar- und Fotovoltaikanlagen zum Einsatz. Dies ist nicht nur ökonomisch, sondern vor allem ökologisch sinnvoll. Daher sind wir sehr an einem nachhaltigen Verhalten der Bewohner interessiert.
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- Durch die Fotovoltaikanlage kann in den Tages- und Sonnenstunden ein fast CO2 neutraler Strom erzeugt werden, der allen Bewohnern zur Verfügung steht. Daher bitten wir Sie, sämtliche stromintensive Nutzungen in den Sonnenstunden am Tage durchzuführen. Dazu gehört, z.B. das Waschen von Wäsche, Betrieb von Geschirrspülern und das Kochen und Backen. Dadurch können Sie im vollen Umfang den Öko-Strom
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- Bei der Solaranlage handelt sich es um eine Unterstützung des Heizungs- und Warmwasserbetriebes. Durch das Vorheizen des Speicherwassers kann der Energieeinsatz und das Verbrennen/Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduziert Auch dies trägt täglich zu einer Verbesserung der Ökobilanz bei.
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- Beim Betrieb von privaten Geräten bitten wir Sie immer auf eine gute Energieeffizienz zu achten. Natürlich sind diese Geräte meist etwas teurer, können aber einen großen Einfluss auf Ihren energetischen Fußabdruck haben und sind damit, im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, sinnvoll.
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- Wir bitten Sie auch bei der Wahl Ihrer Reinigungsmittel auf Öko-Labels zu achten. Viele scharfe und ätzende Reiniger können mit ökologischen Essigreinigern oder ähnlichen Produkten kompensiert werden. Vielfach ist die Reinigungsleistung mindestens vergleichbar. Z.B. Produkte von der Firma „Frosch“ sind sehr gut geeignet und kommen überwiegend bei unseren Reinigungen zum Einsatz (je nach Verfügbarkeit).
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- Bei der Beleuchtung der Wohnungen, Zimmer und Flure wurde auf eine energieeffiziente Beleuchtung geachtet. Zum Einsatz kommen lichtstarke SMD-Leuchtmittel mit einem „warmweißen“ Lichtspektrum. Mit diesen effizienten Leuchtmitteln kann bis zu 80% Energie eingespart werden. Zusätzlich haben wir Bewegungsmelder in den Haus- und Wohnungsfluren verbaut. Dies verbessert nicht nur die Wohnqualität und vermeidet das Verschmutzen der Wände um die Schalter herum, sondern senkt zusätzlich den Stromverbrauch durch die automatische Abschaltung. Wir bitten Sie nicht zu oft und mit zu viel Kraft die Einstellungen zu verändern, da sonst keine langfristige Nutzung garantiert werden kann.
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- Alle Mischbatterien in Küchen und Bädern haben eine Vorrichtung zur Reduktion des Wasserverbrauches. Durch das automatische Zuführen von Luftbläschen kann so bis zu 50% des Wasserverbrauchs eingespart Daher bitten wir sie immer das Wasser abzustellen, wenn Sie es, z.B. beim Zähneputzen, nicht benötigen. Auch das kurze Duschen, anstatt Baden, kann erheblich zur Reduktion von Energie und des Wasserverbrauches beitragen.
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Hier gibt es für Euch Infos und Tipps zu Zittau
Zittau ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz. Sie liegt im äußersten Südosten Sachsens im Dreiländereck Deutschland, Polen und Tschechien.
Die Kernstadt Zittau liegt im Zittauer Becken am Fuße des Zittauer Gebirges auf 230 m bis 285 m Höhe über NN. Nordwestlich schließt sich das Oberlausitzer Bergland an. Südöstlich geht die Beckenlandschaft in das Tal der Lausitzer Neiße (Lužická Nisa) in Tschechien über. Östlich erheben sich hügelige Ausläufer des Isergebirges. Durch die Stadt fließt der kleine Fluss Mandau, der unweit in die Lausitzer Neiße mündet. Diese bildet die Grenze des Zittauer Stadtgebiets im Osten zu Polen und entwässert das Zittauer Becken. Am südwestlichen Stadtrand grenzt die Stadt an den in der Nachbargemeinde liegenden Olbersdorfer See. (Wikipedia: Zittau, 12.12.2019; Abgerufen 10.02.2020)
Zittau hat heute ca. 24.000 Einwohner und ist eine Hochschul- und Universitätsstadt. Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) und das Internationale Hochschulinstitut (IHI) sind hier ansässig. Ebenfalls hat sich in diesem günstigen Umfeld das Fraunhofer Institut angesiedelt.
Zittau kann nicht mit den Standorten Dresden (ca. 117 KM) oder Prag (139 KM) konkurieren, ist jedoch aus anderen Gründen sehr reizvoll.
Für Studierende sind die günstigen Lebenshaltungskosten (Zimmer inkl. Nebenkosten ab 140,00 Euro) und die teilweise sehr gute Studienqualität (https://www.studycheck.de/hochschulen/hs-zittau) ein ausschlaggebendes Argument. Mein Tipp: Immer erst beim „freundlichen Wohnheim“ anfragen.
Auch ist die Nähe zu Polen und Tschechien und die Freizeitangebote vor Ort sehr reizvoll. Der Kristinasee in Radek nad Nisou ist in ca. 20 min. mit dem Fahrrad (vom freundlichen Wohnheim) zu erreichen und besonders im Sommer ein Anziehungspunkt für viele Sportler, aber auch für einfache Ausflüge geeignet. Nach einem kühlen Bier zur Erfrischung (ca. 0,80 – 1,00 Euro) kann der Rückweg über Polen, vorbei an Supermärkten und Tankstellen, angetreten werden. Mein Tipp: Die „Panorama Bar“ auf einem kleinen Hügel zum Sonnenuntergang.
Aber auch Zittau ist durch seinen kulturellen und subkulturellen Angeboten reizvoll. Neben einem eigenen Theater und regelmäßigen Vorstellungen, gibt es im Sommer zusätzliche Angebote im Klosterhof und auf der Waldbühne in Jonsdorf. Mein Tipp: Sommertheater im Klosterhof – auf jeden Fall im Voraus reservieren.
Auch ein eigenes Schwimmbad mit Saunalandschaft, das vor einigen Jahren aufwendig saniert und renoviert wurde, ist vor Ort. Besonders die Saunalandschaft lädt mit wechselnden Events zum Entspannen ein. Mein Tipp: Themensauna – jeden 2. Samstag im Monat.
Aber auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Neben dem angesagtesten Ort für junge Leute und Junggebliebene, Mister Bales, gibt es auch einige andere gute Orte wie das „La Casa Vecchia“ oder die „Franko Pizzeria“. Mein Tipp: Mister Bales – Angus Burger oder Pizza Diavola
Wer allerdings nur Lust auf ein frisch gezapftes Bier hat, kommt in Zittau ebenfalls nicht zu kurz. In verschiedenen Kneipen, wie dem „Jolesch“, der Raucherkneipe „Vinyl“, der „Mokka Bar“ oder der „Seeger Schänke“ gibt es immer ein kühles Blondes um den Durst zu stillen. Mein Tipp: Die Event, wie Lesungen, Livemusik und Diskussionsrunden im Jolesch und ab und zu auch im Vinyl.
Aber auch beim Thema – Durstlöschen ist „Mister Bales“ ein Geheimtipp. Denn der Pizzaiolo (Gewinner der Cocktailmeisterschaften in Berlin) kann nicht nur Pizza, sondern macht auch geniale Gin-Cocktails und bietet seit kurzem sogar seine eigenen Limonadenserie an. Mein Tipp: Achtet auf die Ankündigungen vom Bales, denn 1-2 mal im Monat gibt es nach Küchenschluss auch noch leckere Cocktails und Mukke von DJ´s vor Ort.
Und wer nach langen Nächten wieder einen klaren Kopf bekommen möchte, der sollte auf die höchste Erhebung im Zittauer Gebirge (Lausche) klettern und die schöne Aussicht genießen. Bei dem Abstieg auf der anderen Seite geht es zwar durch Tschechien zurück nach Zittau, aber auch auch diesem Weg gibt es das eine oder andere Wirtshaus, dass mit seinen Tschechischen Gerichten zu günstigen Konditionen einlädt. Mein Tipp: Erst rauf auf die Lausche und dann in die „Lausitzer Baude“ (Luzická Bouda). Noch ein Tipp: Macht einen riesen Bogen um die „Rübezahlbaude“ Waltersdorf. Das Essen ist nicht zu empfehlen.
Das beste wird sein, Ihr kommt in Zittau zum Studium und probiert die vielen Angebot und Möglichkeiten, natürlich nach dem Studium, aus. Es gibt viel zu entdecken.
In Kürze findet Ihr hier Infos über Görlitz
Görlitz…
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Görlitz…
Das freundliche Wohnheim
Wir haben WG-Zimmer und Wohnungen in Zittau und Görlitz im Angebot.
Andreas Bulcsu
Dipl.-Kfm.(FH), M.A.
Äußere Oybiner Straße 3
02763 Zittau
Mobil: 0171 4237848
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